Anwaltshaftung

Mandant zu Anwalt: „Bitte den Vertrag so aufsetzen, dass wir das Recht haben die Mieterhöhung vorzunehmen“

Anwalt zu Mandant: „Das haben wir in den Vertrag eingebaut. Sie haben das Recht, die Mieten zu erhöhen“

Mandant unterschreibt den Vertrag. Ein Recht zur Mieterhöhung ist laut OLG im Vertrag NICHT eingebaut.

Richter Jellentrup am OLG Hamm im Urteil: „dem Mandanten war bewusst, dass er die Mieterhöhung nicht vornehmen kann.“

Folglich hat der Mandant keinen Anspruch gegen den Anwalt.

Das ist Rechtsprechung ist Deutschland.

Auf dieser Seite möchten wir Sie über ein Gerichtsverfahren vor dem OLG Hamm informieren.

Verhandelt wurde es vor dem 28. Zivilsenat unter dem Vorsitz des Richters Thomas Jellentrup.

Zusammenfassung:

  1. Anfang des Jahres 2006 beauftragte die Firma GrundbesitzPartner AG die Rechtsanwaltsgesellschaft Luther mit der Ausgestaltung eines Notarvertrages. Verkauft werden sollte die Tochtergesellschaft InvestPartner GmbH für 15.5 Mio. Euro.
  1. Hierzu formulierte die GrundbesitzPartner AG deutlich ihre Ziele.

Fax an Luther Rechtsanwälte aus Essen

Auftrag An Luther

Luther Rechtsanwälte setzten hiervon wenig um.

Zudem informierte Luther die GrundbesitzPartner AG nicht darüber, dass sie die Vorgaben nicht umgesetzt haben oder nicht umsetzten konnten.

Die GrundbesitzPartner AG verkaufte im Glauben, ihre Vorgaben seien durch Luther Rechtsanwälte umgesetzt worden, ihre Tochtergesellschaft.

Da die Vorgaben jedoch nicht umgesetzt wurden, fiel der Kaufpreis inkl. der folgenden Rechtsstreitigkeiten um etwa 3.000.000 Euro niedriger aus.

Anwälte haften für die Beratungsleistungen gegenüber ihren Mandanten. Deshalb wurde die Rechtsanwaltskanzlei Luther auf Schadensersatz verkalgt.

Durch Emailverkehr und die Aussagen der Rechtsanwälte von Luther konnte nachgewiesen werden, dass Luther selbst nicht erkannte, welche Fehler sie bei der Erstellung des Kaufvertrag über die Tochtergesellschaft der GrundbesitzPartner AG gemacht haben. Es wurde nachgewiesen, dass die Vorgaben der GrundbesitzPartner AG nicht umgesetzt wurden, die GrundbesitzPartner AG hierüber nicht informiert wurde und Luther selbst diesen Fehler nicht bemerkte.

Ein ganz klarer Fall von Anwaltshaftung.

Aber der Vorsitzende des OLG Hamm, Thomas Jellentrup, 28. Zivilsenat wollte das nicht so sehen.

Richter am OLG Hamm, Thomas Jellentrup

Hier die Klage, die die Wellmann UG (haftungsbeschränkt), die die Forderungen erworben hatte, einreichte:

Schadensersatzklage gegen Luther Rechtsanwälte

Aber wie kann man bei einer solch klaren Rechtslage mit einer fehlerhaften Rechtsberatung, die auch noch zum Teil von den Anwälten selbst bestätigt wurde, die Klage abweisen? Immerhin sieht der Bundesgerichtshof klar eine Anwaltshaftung, wenn der Mandant nicht vollständig über die Gefahren hingewiesen wurde.

Der Richter am OLG Hamm Thomas Jellentrup schaffte es folgendermaßen: Er schrieb in seinem Urteil, dass die GrundbesitzPartner AG ja erkannt habe, dass ihre Vorgaben nicht umgesetzt worden seien. Obwohl er hierzu natürlich keine Belege oder Nachweise gibt, da es einfach falsch ist !

Das die Rechtsanwälte von Luther das selbst nicht erkannten, läßt Jellentrup unter den Tisch fallen. Hierzu schreibt er im Urteil nichts. Das wäre ja auch ungünstig für solch ein Urteil.

Im Ergebns heiß das: Der Mandant muß die Fehler erkennen, die der Anwalt selbst nicht erkennt.

Also eine Rechtsprechung, die genau im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist.

Hier das Urteil des OLG Hamm

Selbst in der Tatbestandsbeschreibung hat er vergessen zu erwähnen, das Luther dorch selbst davon ausgegangen ist, dass ihre Vorgaben umgesetzt worden sind und Luther niemals einen Hinweis erteilte, dass die Vorgaben der GrundbesitzPartner AG nicht umgesetzt wurden.

Immer wieder wurde während des Gerichtsverfahrens auf dieses Kernproblem hingewiesen: Immer wieder wurde ausgeführt, dass Luther die Vorgaben nicht umgesetzt hatte und hierüber ihren Mandanten nicht informierte.

Da dieser wichtigste Punkt weder im Tatbestand noch im Urteil zu finden war, wurde beantragt, den Tatbestand zu berichtigen.

Aber das passte ja nicht um Urteil und wurde somit abgelehnt:

Ablehnung Tatbestandsberichtigungsantrag

Fazit:

Obwohl es eine eindeutige Rechtsprechnung bezüglich der Anwaltshaftung durch den BGH gibt, ist es ein großes Risiko, solche Verfahren zu führen. Wenn aus welchen Gründen auch immer – wir ersparen uns hier Vermutungen – ein Richter keine Verurteilung seiner Juristenkollegen möchte, dann wird Wichtiges oder sogar die Kernaussage der Klage einfach weggelassn und unterstellt, der Mandant habe doch alles gewußt.

Der Schaden liegt hier bei etwa 3 Mio. Euro.

Zusammenfassend: Man beauftragt eine (renommierte) Anwaltskanzlei und gibt klare Anweisungen, insbesondere bezüglich der Kaufpreishöhe und der Sicherheit.

Man schreibt sogar, dass man auf Sicherheit großen Wert legt und die Risikolosigkeit des Geschäfts sehr wichtig ist.

Davon wird nichts umgesetzt. Die Anwälte versichern dem Mandanten jedoch immer wieder, dass sie die Vorgaben umgesetzt hätten (….. Sie haben das Recht die Mieten zu erhöhen).

Man verliert alle Gerichtsverfahren und das hinterlegte Geld. Der Verlust liegt bei 3 Mio. Euro. Das OLG Düsseldorf erklärte, das die Vorgaben von Luther Rechtsanwälten nicht umgesetzt worden seien.

Daraufhin verklagt man Luther. Nach der BGH Rechtsprechung hätte Luther zumindes einen Hinweis erteilen müssen, dass die Vorgaben nicht umgesetzt worden seien.

Das OLG Hamm, hier Richter Thomas Jellentrup urteilt, es habe kein Anwaltsfehler vorgelegen. Dem Mandanten sei ja bewußt, dass die Vorgaben nicht umgesetzt worden seien. Die schriftlichen Versicherungen von Luther, dass die Vorgaben umgesetzt seien, läßt er in seinem Urteil unerwähnt.

Nirgendwo im Urteil ist zu lesen, dass die Luther schriftlich bestätigte, dass die Mieterhöhungen im Kaufvertrag umgesetzt seien, obwohl diese Bestätigung immer wieder zentraler Punkt unserer Schriftsätze war.

So kann man einfach die Rechtsprechung des BGH umgehen !