7 Einträge
Hier werden Fälle vorgestellt, die eines deutlich machen: Rechtsbeugung ist aus gutem Grund als Verbrechen qualifiziert, weil es nicht nur individuelle Existenzen vernichten kann, sondern dem Rechtsstaat extrem schadet: Der Rechtsstaat verliert damit massiv an Glaubwürdigkeit – nur leider in der Realität sehr selten gerichtsfest beweisbar, schon gar nicht bei Kollegialgerichten.
Ein sehr krasser Fall fortgesetzter und massiver Rechtsbeugung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund wird engmaschig mit Beweisen dokumentiert auf der Seite
www.zwergdavid-riesegoliath.de dargestellt.
Der Fall ist seit 14 Jahren immer noch nicht abgeschlossen, weil auch die Rechtsaufsicht der Rentenversicherung, das Bundesamt für Soziale Sicherung BAS hier als Komplize agiert.
Ein sehr krasser Fall fortgesetzter und massiver Rechtsbeugung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund wird engmaschig mit Beweisen dokumentiert auf der Seite
www.zwergdavid-riesegoliath.de dargestellt.
Der Fall ist seit 14 Jahren immer noch nicht abgeschlossen, weil auch die Rechtsaufsicht der Rentenversicherung, das Bundesamt für Soziale Sicherung BAS hier als Komplize agiert.
Selbstherrlicher Richter. So ein verbrecher ruiniert existenzen. Raus mit dem
Da ist Vorsatz im Spiel. Der Richter wusste es genau, hat jedoch bewusst Unrecht gesprochen. Der sollte entlassen werden. Ist für mich ein Verbrecher !
Natürlich wisse der Richter, das es Unrecht urteilt. Ihr habt einen Millionenbetrag hinterlegen lassen um das Geld zu erhalten. Ein Richter, dem bewusst ist, dass er Unrecht urteilt, sollte Schadensersatz zahlen und aus dem Richterdienst entfernt werden.
Richterwillkür
Richter sind zum Teil schlimmer als Politiker. Sie sind nicht objekti und leben ihren Hass aus. Zur Verantwortung werden sie nicht gezogen.
Guten Tag !
Ihre Sache interessiert mich sehr, zudem kann ich die Schilderungen bestens nachvollziehen und "bestätigen" : in gleicher Weise bin auch auch in 2016 von diesem gleichen Richter "geschädigt" worden ( 1,3 Mio. ), mit krassem Fehlurteil ! Meine Frage : Sind Sie inzwischen beim BGH weitergekommen ? Ich habe eine NICHTZULASSUNGSBESCHWERDE einreichen lassen beim BGH, diese wird zurzeit ausgearbeitet .
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Kalthaus